Hinweisgeberschutzgesetz
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Pflegeheime Nadia Hoss GmbH hat dazu ein Hinweisgebersystem in Form einer Internen Meldestelle eingerichtet. Hier können Beschäftigte, sowie Angehörige und Geschäftspartner oder anderweitige in Verbindung stehende Personen, Meldungen oder Hinweise über Regel- oder Gesetzesverstöße abgeben.
Wichtig: Die Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldungen.
Kontaktdaten der Internen Meldestelle der Pflegeheime Nadia Hoss GmbH
E-Mail: meldestelle@pflegeheime-hoss.de
Telefonisch:
07433/99829111
Servicezeit: Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 12:00
Uhr
(außer gesetzliche Feiertage)
Ansprechperson: Tina Maihofer
Kontaktdaten externe Meldestelle für die Branche Pflege
Kontakt: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn
Telefonisch: 0228/99
410-6644
Servicezeit: Montag – Donnerstag von 9 Uhr – 15 Uhr
Freitag von 9
Uhr – 13 Uhr
(außer gesetzliche Feiertage)
Wir empfehlen Ihnen, mit
unterdrückter Rufnummer anzurufen, wenn Sie Wert auf Anonymität legen.
Über
die Zusammenfassung des Inhalts einer telefonischen Meldung erstellen wir ein
schriftliches Inhaltsprotokoll. Mit Ihrer Einwilligung darf eine dauerhaft
abrufbare Tonaufzeichnung des Gesprächs oder ein Wortprotokoll erfolgen. Wir
werden Sie zu Beginn des Gesprächs hierauf ansprechen.
Online-Meldung
möglich.